Osteopathie auf Physiotherapierezept. Kein Problem! Wenn…

Osteopathie auf Physiotherapierezept. Kein Problem! Wenn…

…Sie als Patient/in und Ihr Therapeut gerne Post von der Staatsanwaltschaft haben möchten. Dies ist nämlich ganz klar ein Fall von Abrechnungsbetrug.

 

Es erscheint im ersten Moment ein einfacher Weg. Der Arzt verordnet Krankengymnastik über ein Kassenrezept. Damit auf zum Physiotherapeuten, der sich ja auch scheinbar mit Osteopathie auskennt und aus 6 mal Physiotherapie wird schnell 2-3 mal Osteopathie.

 

Dies ist leider Gang und Gebe hinter mehr oder weniger verschlosssenen Therpieraumtüren. Leider, nein, zum Glück (für alle Beteiligten) hat die Staatsanwaltschaft Bremen bereits vor einigen Jahren solche Praktiken verfolgt.

Für Sie als Patient, bzw. für Ihre Behandlung, wie auch für den Therapeuten sollten hohe Qualitätsstandards gelten. Diese lassen sich auch auf legalem Wege an den Patienten bringen und müssen nicht über Umwege wie Physiotherapierezepte gegangen werden.

Ohne Zweifel ist es ein Anreiz sich die Kosten von ca. 70 – 100 Euro pro Behandlung über etwaige Umwege zu ersparen. Bedenken Sie allerdings, a) ist es illegal und b) hat eine qualifizerte Ausbildung und eine daraus resultierende Behandlung nunmal ihren Preis.

Wer billig kauft, kauft zweimal. Sollte das der Leitgedanke auch bei Gesundheitsfragen sein!?

 

Qualifizierte Osteopathen, die legal abrechnen und aktuellen Rechtsstandards entsprechen finden Sie u.a. unter hpO Therapeutenliste.